Heiß begehrt und doch verboten – Google Fonts vor dem Aus?

Eine Frau schreibt in verschiedenen Schriften auf ein Papier, als Sinnbild für die Google Fonts, weil Abmahnung für Friseure wegen Google Fonts drohen.

Ein seichter Einstieg in ein heikles Thema: Das sind Google Fonts

Sicher kennst du es auch: Du siehst eine beliebige Handschrift und vor deinem inneren Auge taucht kurzerhand der Stereotyp ihres Verfassers auf. Vielleicht sieht für dich die typische Handschrift einer Dame künstlerisch geschwungen aus und verzaubert mit runden Pünktchen und schnörkeligen Verzierungen. Die klischeehafte Männerhandschrift wirkt hingegen oft krakelig und… lassen wir das lieber, bevor wir noch mit einem Shitstorm der Empörung zu rechnen haben (das war natürlich nur ein Scherz).

Halten wir an dieser Stelle fest: Jede Schrift besitzt ihren eigenen Charakter. Dabei verfügen nicht bloß Handschriften, sondern auch Webfonts über eine eigene Persönlichkeit. So kannst du diese als individuellen Storyteller und zugleich als mächtiges Gestaltungsinstrument nutzen, das du in deinem Unternehmen gezielt zur Bekräftigung deiner Werbebotschaften einsetzen kannst.

Google hat diese „Wunderwaffe“ erkannt und mit den sogenannten „Google Fonts“ ein interaktives Verzeichnis mit mittlerweile über 1.400 verschiedenen Schriftarten entwickelt. Diese können kostenlos genutzt werden, indem sie über eine Schnittstelle von Google direkt auf die eigene Website geladen werden. Während die serifenlose Google Font „Montserrat“ beispielsweise klar und freundlich wirkt, erscheint die Webfont „Poppins“ mit ihren geometrischen Kreisen kühl und beinahe abweisend. Die verspielte und fröhliche Google Font „Licorice“ kommt hingegen wie „ein guter Kumpel“ daher und zieht gute Laune sowie die Aufmerksamkeit deiner Leser beinahe magisch an.

Von Datenschutz, Gerichtsurteilen und saftigen Abmahnungen

Oben haben wir dir gerade einmal drei der 1.400 Google Fonts vorgestellt – die Nadel im Heuhaufen sozusagen. Damit stellen Google Fonts die reinste Qual der Wahl für ausnahmslos jeden Webdesigner dar: “Welche Schriftart soll ich bloß für mein Webprojekt nutzen?!” Nun könnte man meinen, dieses Dilemma sei der (verkraftbare) Haken an den kostenlosen Google Fonts. Seit Januar 2022 ist es jedoch ein anderer – und dieser kostet nicht nur Nerven, sondern unter Umständen auch viel Geld.

So urteilte das Landgericht München I, dass die bis dahin beliebteste Form der Nutzung von Google Fonts gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Während es sich bei der DSGVO um eine EU-weite Vereinheitlichung der Datenschutzstandards zum Schutz von Personen und personenbezogenen Daten handelt, fokussiert sich diese auf die Etablierung von Rechten für persönliche Daten. Da Google jedoch die schnelle und einfache Option bietet, die einzelnen Fonts ohne ein Hochladen auf den eigenen Server auf der eigenen Website zu nutzen, verstößt das resultierende externe Aufrufen gegen die DSGVO. Beim Aufrufen der Website durch einen Internet-User werden die benutzten Fonts nämlich direkt über den Google-Server nachgeladen, wodurch die IP-Adresse des Website-Besuchers an Google übertragen wird.

Kurz und knapp: Im Raum steht die illegale Weitergabe personenbezogener Daten. Als Konsequenz hagelte es ab diesem Zeitpunkt sowohl in Deutschland als auch in Österreich unzählige Abmahnungen, die in den allermeisten Fällen mit Geldstrafen geahndet wurden. Seltener kam es zu Ermittlungen hinsichtlich gewerbsmäßigen Betruges und sogar Erpressung.

Die DSGVO als „Übeltäter“: So kannst du dich schützen

Bitte verstehe uns nicht falsch: Der Schutz personenbezogener Daten ist ein hohes Gut und daher ein wahrer Segen für jeden einzelnen von uns. Im Hinblick auf das Urteil des Landgerichts München I gilt es jedoch schnell zu handeln, denn Abmahnkanzleien machen (leider) auch keinen Bogen um die Webpräsenz von Friseuren.

Damit dir keine unerwünschte Post in den Salon flattert, erlaubt dir die DSGVO die Nutzung der beliebten Google Fonts zu folgenden zwei Optionen:

  1. Einerseits kannst du die von dir bevorzugten Webfonts lokal auf deiner Website einbinden. Dafür lädst du diese im ersten Schritt herunter und lädst sie anschließend auf deiner eigenen Website wieder hoch. Diese Möglichkeit trennt jegliche Verbindung zum Google-Server und die illegale Übertragung von personenbezogenen Daten an Google wird umgangen.
  2. Andererseits hast du die Option, dir von jedem deiner Website-Besucher die Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten in „unsichere Drittstaaten oder zu Servern von Unternehmen in unsicheren Drittstaaten“ einzuholen. Als Drittstaaten gelten dabei alle Länder, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören – und damit auch Google mit seinem Unternehmenssitz in den Vereinigten Staaten.

Falls dich der Fluch der Google Fonts erwischt hat…

Wir möchten dich nicht beunruhigen, wollen aber auch ehrlich zu dir sein: Viele selbsternannte Experten geben an, dass eine hereingeflatterte Abmahnung nach einer Strafzahlung von etwa 100,00 bis 170,00 Euro verlangt. Dies klingt zunächst wenig dramatisch. Häufig außer Acht gelassen wird dabei jedoch, dass diese Summe von potenziell jedem deiner Website-Besucher eingefordert werden kann, dessen IP-Adresse beim externen Herunterladen der Webfonts an Google weitergeleitet wurde. Da sich auf einer hochfrequentierten Friseur-Website im Monat schnell 5.000 bis 10.000 Aufrufe summieren, steigt parallel dazu der sich ergebende und nicht völlig ausgeschlossene Mahnbetrag.

Nun bitte nicht in Panik verfallen: Es ist sehr unrealistisch, dass du von jedem deiner Website-Besucher mit einer Abmahnung geahndet wirst. Kommt es aber doch zu einer Auseinandersetzung und du wurdest vom Zorn der Abmahnkanzleien getroffen, dann empfehlen wir dir proaktiv zu handeln: Lasse deine Abmahnung und die daraus hervorgehenden Ansprüche unbedingt anwaltlich überprüfen. Häufig lösen sich die Verfahren kurzerhand in Luft auf, da die Verstöße trotz einer gesetzlichen Nachweispflicht nicht korrekt dokumentiert wurden. Das bedeutet in einem solchen Fall: Auf Wiedersehen Strafzahlung!

Trotz allen Trubels solltest du darüber hinaus nicht vergessen, deine Website schnellstmöglich entsprechend der zwei oben genannten Optionen anzupassen. Nur so kannst du der DSGVO vorgreifen, um böse Überraschungen der Zukunft zu vermeiden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – handele daher noch heute!

Es ist ein offenes Geheimnis, das wir aus eigener Erfahrung bestätigen können: Nichts fühlt sich besser an, als nachts ruhig schlafen zu können, weil einem das Gesetz nichts anhaben kann! Was sich an dieser Stelle unter Umständen beunruhigend nach krimineller Energie anhört, meint natürlich ausschließlich resultierende Strafzahlungen aus Verstößen gegen die DSGVO.

Entsprechend möchten wir dir wärmstens ans Herz legen, dich schnellstmöglich mit den Schriftarten deiner Friseur-Website auseinanderzusetzen: Wurden Google Fonts rechtswidrig eingebunden? Wenn nein, wünsche wir dir eine wohlige Nachtruhe. Wenn ja, entferne diese von deiner Website oder entscheide dich für eine Umgestaltung im Sinne des geltenden Gesetzes. Eine kleine (wenn auch lästige) Maßnahme, die dir im Ernstfall viele Hundert Euro ersparen kann. Better safe than sorry – los geht’s!

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